Sie benötigen einen Hausanschluss oder Baustrom?
In unserer Hausanschlussabteilung werden Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme- und Glasfaseranschlüsse geplant, kalkuliert und zur Ausführung vorbereitet. Für jede Umlegung, Änderung, Erweiterung sowie für Neuanlagen benötigen wir einen Antrag. So wissen wir, was für Ihr Vorhaben zu berücksichtigen ist. Hier finden Sie unsere Anträge, wie zum Beispiel den Antrag zur Herstellung/Änderung eines Hausanschlusses.
Servicenummer Netzanschluss
(Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr)
Senden Sie uns auch gern jederzeit eine E-Mail: netz@lokalwerke.de
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente, Anleitungen und Informationen.
Alle weiteren Informationen sowie Datenblätter zum Netzanschluss Strom und Gas finden Sie im Bereich Netzanschluss.
Ein Hausanschluss (HA) ist die Verbindung zwischen unserer Versorgungsleitung und der Verbraucheranlage/Inneninstallation des Kunden.
Schon bei den Planungsgesprächen mit Ihrem Architekten sollten Sie sich gemeinsam Gedanken um den Hausanschlussraum (HAR) und die Hauseinführung machen. Für die Errichtung eines HAR gelten gewisse Bestimmungen und Anforderungen nach DIN18012 und den technischen Anschlussbedingungen (TAB) wie zum Beispiel die einzuhaltende Raumgröße und die freie Zugänglichkeit. Für Neubauten ist ausschließlich eine DVGW-zertifizierte Ein- beziehungsweise Mehrsparten-Hauseinführung zulässig. Die Dimension und Position der Ein- beziehungsweise Mehrsparte im HAR sollte schon zu Beginn der Planungsphase – spätestens jedoch vor der Errichtung der Bodenplatte – mit uns abgestimmt werden.
Die Anträge auf Wasser-, Gas und Stromversorgung können Sie über unser Formular direkt online ausfüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der Leistungswerte, die Sie bei Ihrem zuständigen Installateur erhalten. Das ausgefüllte Formular reichen Sie zusammen mit Ihren Kontaktdaten und Planunterlagen (bemaßter Lageplan mit eingezeichnetem Gebäudegrundriss und bemaßter Erdgeschoss- und ggf. Kellergrundriss) ein.
Daraufhin setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und stimmen gemeinsam mit Ihnen Ihre HA ab. Sie erhalten von uns Skizzen und Bilder über die Anordnung der HA, des benötigten Platzbedarfes und die Abstandsmaße für den richtigen Einbau der Ein- beziehungsweise Mehrsparte. Sie können auch gleich prüfen lassen, ob Sie an unser Glasfasernetz angeschlossen werden können.
Grundsätzlich sind Sie bei der Wahl des Herstellers und des Produktes nicht gebunden, wenn das ausgewählte Produkt eine gültige Zulassung nach DVGW VP601 B1 beinhaltet. Die verschiedenen Hersteller von Mehrsparten-Hauseinführungen bieten Bauherrenpakete für Gebäude, die mit oder ohne Keller ausgestattet sind, an. Diese sind zum Beispiel über den Baustoffhandel zu beziehen. Bei einer Bauweise ohne Keller muss die Mehrsparte in Reihenordnung verwendet werden. Sofern ein Gasanschluss gewünscht ist, sollte darauf geachtet werden, dass die Abdichtung von RMA enthalten ist. Der Einbau des Grundelements muss durch den Bauunternehmer im Zuge der Herstellung der Bodenplatte oder der Kellerwand erfolgen. Die Endmontage erfolgt bei der Hausanschlusserstellung durch uns.
Sobald der Rohbau fertiggestellt ist und bevor die Installationsarbeiten beginnen, sollten Sie rechtzeitig mit uns Kontakt aufnehmen. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Aufmaßtermin an der Baustelle und stimmen die weitere Vorgehensweise ab.
Dabei wird unter anderem durch uns geprüft, ob die Hauseinführung richtig eingebaut ist, die Vorschriften eingehalten werden und wann der Hausanschluss hergestellt werden kann. Zudem fertigen wir ein genaues Aufmaß an, anhand dessen der Hausanschluss kalkuliert wird. Die Auftragsbestätigung/Rechnung wird wenig später postalisch an Sie zugestellt.
Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Bauvorhaben bzw. HAR witterungs- und frostgeschützt sowie vor unbefugtem Zutritt gesichert ist. Das bedeutet, dass vorher ggf. Fenster und eine Bautür eingebaut werden müssen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von vier Wochen einen Herstellungstermin. Die Vorlaufzeit ist abhängig von Aufwand, Kapazität und Witterung.
Die Kosten für einen HA richten sich nach der Leistung, Anzahl der Medien, Anschlussgröße und -länge sowie nach der Ausführung der Erdarbeiten auf dem Grundstück. Daher kann hierzu keine pauschale Aussage getroffen werden. Kosten können jedoch eingespart werden, indem Sie den HAR an der Außenwand planen, der kürzeste Weg zur Grundstücksgrenze gewählt wird und wenn Sie die erforderlichen Erdarbeiten auf dem Grundstück in Eigenleistung ausführen.
Da wir im Versorgungsgebiet Ahaus, Vreden, Stadtlohn und Südlohn das gesamte Wasser-, Gas-, Strom- und Glasfasernetz betreiben, erfolgt die Anschlussherstellung aus einer Hand. Auch um die Abwicklung und Montage des Telekomanschlusses kümmern wir uns mit. Unser beauftragtes Tiefbauunternehmen führt zunächst die Erdarbeiten im öffentlichen Bereich aus, anschließend stellen unsere Monteure den HA her. Je nach Aufwand dauert die Herstellung eines HA circa ein bis zwei Tage. Der Rohrgraben auf dem Grundstück kann somit nach wenigen Tagen wieder mit sauberem, steinfreiem Boden geschlossen werden und die Arbeiten im öffentlichen Bereich sind in der Regel spätestens zum Ende der Woche abgeschlossen.
Nach der Herstellung des HA muss zunächst Ihr Installateur die Inneninstallation und die Verbindung zum HA fertigstellen. Sobald dies geschehen ist, vereinbart üblicherweise Ihr zuständiger Installateur mit uns einen Termin zum Zählereinbau. Der Inbetriebsetzungsantrag steht ebenfalls auf unserer Homepage bereit.
Ihre HA müssen im HWR jederzeit frei zugänglich sein und dürfen nicht zugebaut/-gestellt werden. Zudem ist das Überbauen der HA auf dem Grundstück nicht zulässig (durch zum Beispiel Bäume, Hecken, Gartenhütte oder ähnliches). Sollten Sie eine Baumaßnahme oder Erdarbeiten auf Ihrem Grundstück beabsichtigen, raten wir Ihnen, vorab eine kostenlose Planauskunft bei uns einzuholen, um mögliche Schäden an Ihren HA zu vermeiden. Über unsere Online-Planauskunft können Sie diese jederzeit anfragen.
LokalWerke GmbH
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