Möchten Sie Ihren Strom selbst erzeugen und auch genau zu dem Zeitpunkt verbrauchen, an dem Sie ihn benötigen?
Die Lösung ist ganz einfach: Ein Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage bietet Ihnen die Möglichkeit, aus dem eigenen Haus ein umweltfreundliches Kraftwerk zu machen. Durch die Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach wandeln Sie ganz einfach die Sonnenenergie in Strom um. So können Sie den selbst produzierten Strom für Ihr Haus nutzen, speichern oder in unser Netz einspeisen. Jedoch nutzen die meisten Haushalte den Großteil des Stroms morgens und abends, also genau dann, wenn die Sonne nicht scheint. Wenn Sie möglichst viel des selbst erzeugten Stroms nutzen wollen, dann kann ein Stromspeicher dabei helfen.
Die Nutzung dieser regenerativen Energie wird durch unsere Bundesregierung mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) unterstützt. Zentrales Merkmal dieses Gesetzes sind feste Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Stromnetz eingespeist wird. Nach dem EEG erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung, die über einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt ist. Diese Einspeisevergütung wird über eine Umlage im Strompreis von allen Verbrauchern finanziert.
Füllen Sie
in Abstimmung mit Ihrem Elektroinstallateur aus.
Informationen zu steckfertigen PV-Anlagen (bis 800 VA) finden Sie hier.
Bevor Sie Ihre Anlage installieren, muss eine Netzüberprüfung in unserem Hause durchgeführt werden. Falls eine technische Änderung am Stromnetz nötig ist, um die Energiemengen aufzunehmen, bitten wir Sie, uns Ihre Auftragsbestätigung von Ihrem Elektroinstallateur zuzusenden. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen bezüglich der weiteren Terminplanung in Verbindung.
Ihr Elektroinstallateur vereinbart mit uns einen Termin zur Abnahme der Photovoltaikanlage.
Nach der Inbetriebnahme bekommen Sie die Vertragsunterlangen zugesandt. Aufgrund des derzeit sehr hohen Aufkommens kann das einige Zeit in Anspruch nehmen.
Auf Grundlage des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) wird der Abschlagsbetrag für das restliche Jahr durch uns ermittelt. Sie erhalten von uns eine entsprechende Abschlagsmitteilung.
Zum Jahresende erhalten Sie von uns eine Ablesekarte, mit der wir Sie bitten, uns den Zählerstand zum 31.12. mitzuteilen. In der zweiten Hälfte des Folgemonats Januar erhalten Sie dann Ihre Jahresabrechnung. Daraus ergibt sich ein Guthaben bzw. ein Zahlbetrag für Sie. (Zahlbeträge werden mit den neu berechneten Abschlägen verrechnet.) Der erste neu berechnete Abschlag wird im Februar eines jeden Jahres zusammen mit einem eventuellen Guthaben ausgezahlt. Ein Jahr ist somit in 11 Abschläge aufgeteilt.
Je nach Anlagengröße bzw. vorhandener kundeneigener Trafostation kann es sein, dass wir die Einspeisung monatlich direkt über einen fernauslesbaren Zähler abrechnen. Dann entfallen die Punkte 5 und 6.
Hier sind Sie richtig, wenn Sie schnell & bequem online eine Änderung an Ihrer Einspeisung vornehmen möchten:
LokalWerke GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Mo. - Do. 07:30 - 17:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:30 Uhr