Aufgrund einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und einschlägiger Festlegungen durch die Bundesnetzagentur ergeben sich ab 01.01.2024 Änderungen bei der Fertigmeldung von Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) gemäß §14a EnWG.
Betroffen sind nur Anlagen mit einem Leistungsbezug größer 4,2 kW und mit einem mittelbaren oder unmittelbaren Anschluss in der Niederspannung in den Netzebenen 6 (Umspannung MS/NS) oder Netzebene 7 (NS).
Durch die gesetzlichen und regulatorischen Änderungen ist der Anlagenbetreiber ab 01.01.2024 verpflichtet, dem Netzbetreiber die technische Inbetriebnahme einer §14a-Anlage zu melden.
§14a-Anlagen sind per Definition steuerbare Anlagen, bei denen der Netzbetreiber im Bedarfsfall die Bezugsleistung reduzieren („dimmen“) kann. Der Betreiber der §14a-Anlage erhält für das Zulassen des Eingriffs des Netzbetreibers in seinen Leistungsbezug ein verringertes Netzentgelt.
Die Verringerung des Netzentgelts ist ab 01.01.2024 nach zwei verschiedenen Varianten möglich. Für die Berücksichtigung der Netzentgeltreduzierung wenden Sie sich bitte an Ihren Stromlieferanten. Die entsprechenden LokalWerke Tarife finden Sie hier.
Pauschale Netzentgeltreduzierung (Keine getrennte Messung der §14a-Anlage erforderlich. Das bedeutet, dass kein separater Zähler für die Anlage benötigt wird.) Bei der Wahl des Modul 1 ohne getrennte Messung wird daher Ihr gesamter Stromverbrauch mit dem von Ihnen abgeschlossenen Tarif abgerechnet und die pauschale Netzentgeltreduzierung entsprechend abgezogen.
Prozentuale Reduzierung Arbeitspreis (eigenständige Messung des Verbrauchs der §14a-Anlage – z.B. der Wärmepumpe oder des Ladepunkts – erforderlich. Das bedeutet, dass ein separater Zähler für die Anlage benötigt wird. Bitte wenden Sie sich für die Installation des Zählers an Ihren Elektroinstallateur.)
LokalWerke GmbH
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Warnung vor Betrugsversuchen!
Liebe Kundinnen und Kunden,
aktuell kommt es vermehrt zu Meldungen, dass sich in Ahaus, Stadtlohn, Vreden und Südlohn Personen fälschlicherweise als Mitarbeitende der LokalWerke oder Stadtwerke ausgeben. Vermehrt erscheinen sogenannte „Drückerkolonnen“ unangekündigt an der Haustür. Die Personen geben sich als Mitarbeitende der LokalWerke aus und versuchen sich Zählerstände oder Energieverträge zeigen oder sogar abfotografieren zu lassen, vermutlich um an sensible Daten wie Zählernummern oder Kundeninformationen zu gelangen. Es besteht der Verdacht, dass auf diese Weise unberechtigt und ohne Wissen des Kunden Anbieterwechsel eingeleitet werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter der LokalWerke sich immer als solche ausweisen können.
Wir raten daher dringend:
Im Zweifel kontaktieren Sie uns gerne direkt unter der 02561 9308-0.
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