Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Grundversorger im Netzgebiet Ahaus, Stadtlohn, Vreden und Südlohn ist vom 01.09.2023 bis zum 31.12.2024 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG:
LokalWerke GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV
Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung
LokalWerke GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Mo. - Do. 07:30 - 17:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:30 Uhr
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir haben gute Nachrichten für Sie – die vereinbarten Vertragspreise für Strom und Gas bleiben zum 01.01.2025 konstant! Ihre aktuellen Verträge verlängern sich ab dem 01.01.2025 zu den bekannten Konditionen auf unbestimmte Zeit und sind monatlich kündbar. Im Laufe des Jahres 2025 kommen wir mit unseren neuen Produkten, insbesondere für eine mehrjährige Laufzeit, noch einmal auf Sie zu.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die Weihnachtszeit und bedanken uns für Ihr Vertrauen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen