Liebe Kundinnen und Kunden,
aktuell kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit Hochdruck daran, jede einzelne Anfrage schnellstmöglich zu prüfen. Wir bitten Sie, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Dies verzögert durch den hohen Zeitaufwand die Bearbeitung zusätzlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Hier können Sie den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage beantragen:
Schon einmal darüber nachgedacht, die eigenen vier Wände in ein Kraftwerk umzuwandeln?
Die Nutzung dieser regenerativen Energie wird durch unsere Bundesregierung mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) unterstützt. Zentrales Merkmal dieses Gesetzes sind feste Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Stromnetz eingespeist wird. Nach dem EEG erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung, die über einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt ist.
Sie haben Interesse an Direktvermarktung oder eine Anlage mit einer Leistung über 100 kWp? Dann beraten wir Sie gerne.
Steckerfertige PV-Anlagen bieten auch im Kleinen die Möglichkeit, an der Energiewende teilzunehmen und die eigenen Stromkosten zu reduzieren. Eine steckerfertige PV-Anlage, auch Balkonsolarmodul oder Mini-PV-Anlage genannt, ist eine aus wenigen PV-Modulen und Wechselrichtern bestehende PV-Anlage, die direkt an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen werden kann.
Ergänzende Hinweise: Erzeugungsanlagen bis 600 VA können entweder fest angeschlossen oder alternativ über eine Energiesteckvorrichtung installiert werden. Das Einstecken einer steckerfertigen Erzeugungsanlage ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen und nur unter bestimmten Bedingungen mit der oben genannten Energiesteckvorrichtung zulässig. Wird eine steckerfertige Erzeugungsanlage über eine vorhandene spezielle Energiesteckdose angeschlossen (s. o.) und ist ein Zweirichtungszähler (s. o.) auf dem zentralen Zählerplatz vorhanden, dürfen im Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 die Unterschrift des Anlagenerrichters und die Angaben zum Anlagenerrichter entfallen. In Ihrer Elektroanlage können die Sicherungen nur dann ihre Schutzfunktion erfüllen, wenn der aus der steckerfertigen Erzeugungsanlage zurückgespeiste Strom berücksichtigt wird. Die Beurteilung und eventuelle Anpassungen der entsprechenden Stromkreise dürfen nur durch eine Elektrofachkraft vorgenommen werden. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen ebenfalls generell nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden. Dabei durchgeführte Änderungen an der Elektroanlage sind durch die Elektrofachkraft des Vertragsinstallationsunternehmens mit dem Inbetriebsetzungsantrag einer Elektroanlage der LokalWerke anzuzeigen. Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Zusätzliche Informationen hierzu stellt die Bundesnetzagentur zur Verfügung. Der VDE/FNN hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen hier veröffentlicht.
Eine Photovoltaikanlage erzeugt elektrischen Strom aus Sonnenenergie. Die selbst erzeugte Solarenergie kann direkt selbst genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden. Mit einem Stromspeicher kann überschüssiger Solarstrom auch zu einem anderen Zeitpunkt, z. B. in der Nacht selbst genutzt werden.
In Biogasanlagen wird pflanzliches oder tierisches Material mit Hilfe von Bakterien abgebaut – dabei entsteht Biogas. Aus diesem kann in einem Blockheizkraftwerk Strom und Wärme gewonnen werden. Das entstandene Biogas kann auch auf Erdgasqualität aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist werden.
Durch Kraft-Wärme-Kopplung wird gleichzeitig elektrische und thermische Energie erzeugt. Die Wärme, die parallel zur Stromerzeugung produziert wird, kann zur Warmwasserbereitung, Beheizung oder für Produktionsprozesse genutzt werden. Durch diese effiziente Technik werden Brennstoff und klimaschädliche Treibhausgase eingespart.
Windkraft bietet großes Potential in der regenerativen Energieerzeugung. Ein großes Windrad kann bei guten Bedingungen bis zu 15 Millionen kWh Strom pro Jahr erzeugen. Mit dieser Nennleistung können rein rechnerisch bis zu 4.000 private Haushalte mit Energie versorgt werden. Sie haben außerdem eine sehr gute Energiebilanz. Die Energie, die für ihre Produktion und Errichtung verbraucht wurde, können sie innerhalb der ersten drei bis sechs Monate in Betrieb bereits ausgleichen.
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