Sie ziehen um?
In diesem Fall brauchen Sie ihren Vertrag bei uns nicht zu kündigen. Bitte füllen Sie für die Abmeldung unser Formular aus.
Neue Regeln für die Ab- und Anmeldung bei Umzug
Ein- und Auszüge können durch den Energieanbieter nicht mehr rückwirkend berücksichtigt und abgewickelt werden.
Die An- und Abmeldung beim Energieversorger muss rechtzeitig erfolgen. Nur so ist eine nahtlose Belieferung durch den gewünschten Energielieferanten gewährleistet.
Der Prozess, mit dem der Wechsel zwischen Energieanbietern abgewickelt wird, muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein. Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“.
Wichtig:
Der „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ betrifft nur den technischen Prozess, rechtliche Änderungen, vor allem der vertraglichen Kündigungsfristen, sind damit nicht verbunden. Das heißt die ordentliche Kündigung des bisherigen Liefervertrages bei einem Umzug und/oder einem Lieferantenwechsel ist auch künftig weiterhin nur unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich.
Daher bitten wir Sie als Vermieter und Mieter, Energieverträge für die Wohnung rechtzeitig zum tatsächlichen Aus- und Einzugsdatum ab- oder anzumelden. Rückwirkende Ab- und Anmeldungen der betroffenen Entnahmestelle durch Energielieferanten beim Netzbetreiber sind nach den neuen Regelungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Tipp: Für einen reibungslosen Ablauf ist es sinnvoll, bei der Wohnungsübergabe Zählerstände zu dokumentieren.
Vor dem Umzug:
Am Auszugstag:
Am Einzugstag:
Vor dem Auszug des Mieters:
Bei Leerstand (z.B. Renovierung):
Vor dem Einzug des neuen Mieters:
Allgemein:
LokalWerke GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Öffnungszeiten:
Kundencenter
Mo. 07:30 - 18:00 Uhr
Di. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:30 Uhr
Einspeisemanagement & Hausanschlüsse
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. - Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
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