Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Anlagen, die eine installierte Leistung von mehr als 100 kW aufweisen, ihren erzeugten Strom direkt an der Strombörse vermarkten. Zusätzlich gilt die verpflichtende Fernsteuerbarkeit der Anlagen über eine geeignete Fernwirkeinheit (Steuereinheit).
Wir bieten unseren Kunden bundesweit alle Dienstleistungen rund um das Thema der EEG Direktvermarktung an. Egal ob es sich um Bestands- oder Neuanlagen handelt. Gleichzeitig liefern wir Ihnen auch die von Ihnen benötigten Energiemengen für Strom und Gas. Auch hier sind wir bundesweit für Sie tätig.
Sie haben Interesse an der Direktvermarktung Ihrer EEG-Anlage? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner. Gerne übernehmen wir die Direktvermarktung für Ihre Anlage.
Wir beliefern Gas und Strom bundesweit. Hier bieten wir individuelle Preise anhand von Abnahmestrukturen (Lastgangdaten).
Wir unterstützen Sie in Abstimmung mit dem Fachinstallateur bezüglich Ihrer individuellen Einsparpotenziale.
Teilnahme an den Märkten für positive und negative Sekundärregelleistung. Auch hier erfolgt eine individuelle Betrachtung der technischen Möglichkeiten und Preise.
Unterstützung bei der Datenbereitstellung für steuerliche Fragen.
20 Jahre lang erhalten Erneuerbare-Energien-Anlagen eine EEG-Förderung. Nach diesem Zeitraum stellt sich den Anlagenbetreibern die Frage, wie es danach weiter geht: Soll die Anlage stillgelegt werden oder lohnt sich der Weiterbetrieb?
Alle Anlagenbetreiber, deren Anlage demnächst aus der Förderung fällt, werden von uns über ihre möglichen Optionen informiert.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot zur sonstigen Direktvermarktung nach Auslauf der EEG-Förderung und übernehmen den erzeugten Strom in unser Portfolio.
Nachdem der Gesetzgeber die Anschlussregelung für ausgeförderte EEG-Anlagen nochmals überarbeitet hat, ist für PV-Anlagen unter 100 kW ein Verbleib im EEG sinnvoll. Ein Umbau der Anlage ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.
Der Anlagenbetreiber erhält vom Netzbetreiber eine Vergütung auf Basis der Jahresmarktwerte (www.netztransparenz.de) abzüglich einer Dienstleistungspauschale i. H. v. 0,4 ct/kWh für nicht steuerbare und 0,2 ct/kWh für steuerbare Anlagen.
In der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom aus erneuerbaren Energien direkt an einen interessierten Abnehmer (Direktvermarkter) verkauft und nicht an den Netzbetreiber.
Seit dem 01.01.2016 sind Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt nicht für Bestandsanlagen. Auch Betreiber, deren Anlagen unter die gesetzliche Pflicht fallen, können ihren Vermarktungsdienstleister frei wählen. Ferner besteht eine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit dieser Anlagen. Spätestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Inbetriebnahme muss diese nachgewiesen werden, ansonsten geht der Anspruch auf die Marktprämie verloren.
Zunächst erhalten Sie die Abrechnung der Marktprämie und ggf. die Managementprämie vom zuständigen Netzbetreiber (LokalWerke). Diese wird monatlich festgelegt und berechnet sich aus der Vergütung gemäß dem EEG abzüglich der durchschnittlichen Börsenpreise für PV-Strom – dem sogenannten Referenzmarktwert. Den Erlös aus dem Börsenhandel erhalten Sie zusätzlich zur Marktprämie von Ihrem Direktvermarkter, der in der Regel einen Teil der Börsenerlöse als Dienstleistungsgebühr behält.
Die Direktvermarktung von Strom an der Strombörse erfordert einen Börsenzugang. Dies übernehmen spezialisierte Dienstleistungsunternehmen. Wir, die LokalWerke, machen Ihnen hierzu gerne ein Angebot.
Nach der Vertragsunterzeichnung mit dem Direktvermarkter kann zum 1. des übernächsten Monats die Direktvermarktung beginnen. Den Wechsel führt Ihr Direktvermarkter durch. Bei Neuanlagen ist es deshalb wichtig, dass Sie sich schon 2 Monate vor Inbetriebnahme um den Abschluss eines Vertrags mit einem Direktvermarkter bemühen. Rückwirkende Anmeldungen sind nicht möglich.
Es muss ein entsprechender Vertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Direktvermarkter geschlossen werden. Ferner muss die Fernsteuerbarkeit der Anlage nachgewiesen werden.
Melden Sie sich dazu einfach bei uns im Kundencenter oder telefonisch unter 02561 9308-322. Unsere Ansprechpartnerin Frau Pfand bespricht gerne alles weitere mit Ihnen.
LokalWerke GmbH
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