Liebe Kundinnen und Kunden,
aktuell kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit Hochdruck daran, jede einzelne Anfrage schnellstmöglich zu prüfen. Wir bitten Sie, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Dies verzögert durch den hohen Zeitaufwand die Bearbeitung zusätzlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Servicenummer Netzanschluss
(Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr)
Senden Sie uns auch gern jederzeit eine E-Mail: netz@lokalwerke.de
Hier können Sie den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage beantragen:
Hier können Sie eine Änderung an Ihrer Einspeisung beantragen:
Schon einmal darüber nachgedacht, die eigenen vier Wände in ein Kraftwerk umzuwandeln?
Die Nutzung dieser regenerativen Energie wird durch unsere Bundesregierung mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) unterstützt. Zentrales Merkmal dieses Gesetzes sind feste Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Stromnetz eingespeist wird. Nach dem EEG erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung, die über einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt ist.
Sie haben Interesse an Direktvermarktung oder eine Anlage mit einer Leistung über 100 kWp? Dann beraten wir Sie gerne.
Steckerfertige PV-Anlagen bieten auch im Kleinen die Möglichkeit, an der Energiewende teilzunehmen und die eigenen Stromkosten zu reduzieren. Eine steckerfertige PV-Anlage, auch Balkonsolarmodul oder Mini-PV-Anlage genannt, ist eine aus wenigen PV-Modulen und Wechselrichtern bestehende PV-Anlage, die direkt an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen werden kann.
Ergänzende Hinweise: Erzeugungsanlagen bis 800 VA Wechselrichterleistung und einer installierten Leistung von bis zu 2 Kilowatt können entweder fest angeschlossen oder alternativ über eine Energiesteckvorrichtung installiert werden.
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Solarpaket I hat der VDE einen Entwurf der DIN VDE V 0126-95 „Steckersolargeräte“ veröffentlicht. Diese Norm erlaubt den Anschluss von Balkonkraftwerken über Schukostecker, limitiert die Modulleistung jedoch auf 960 Watt, um den dauerhaft anliegenden Einspeisestrom ins Hausnetz zu reduzieren.
Bei neuen Balkon-PV Anlagen und dem Verzicht auf eine Vergütung nach EEG dürfen übergangsweise, weiterhin die alten Ferraris-Zähler genutzten werden.
Die Bundesnetzagentur hat die verpflichtende Registrierung von Balkonkraftwerken beim MaStR vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert die LW automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an das Netz angeschlossen wurde.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Balkonkraftwerk über das Onlineportal angemeldet werden muss, wenn bestehende Erzeugungsanlagen im Eigenverbrauch am Hausanschluss angeschlossen worden sind (hierunter fallen alle BHKW’s, Windanlagen und ggf. PV-Anlagen mit Inbetriebnahme bis einschließlich 2014).
Anmeldung für die Einspeisevergütung
Um von der Einspeisevergütung profitieren zu können, muss eine Anmeldung über das Onlineformular der LW erfolgen und ein Zweienergierichtungszähler muss verbaut sein. Die Meldung beim MaStR ist ebenfalls verpflichtend.
Der VDE/FNN hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen hier veröffentlicht.
Windkraft bietet großes Potential in der regenerativen Energieerzeugung. Ein großes Windrad kann bei guten Bedingungen bis zu 15 Millionen kWh Strom pro Jahr erzeugen. Mit dieser Nennleistung können rein rechnerisch bis zu 4.000 private Haushalte mit Energie versorgt werden. Sie haben außerdem eine sehr gute Energiebilanz. Die Energie, die für ihre Produktion und Errichtung verbraucht wurde, können sie innerhalb der ersten drei bis sechs Monate in Betrieb bereits ausgleichen.
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