Neue Regeln für die Ab- und Anmeldung bei Umzug
Ein- und Auszüge können durch den Energieanbieter nicht mehr rückwirkend berücksichtigt und abgewickelt werden.
Die An- und Abmeldung beim Energieversorger muss rechtzeitig erfolgen. Nur so ist eine nahtlose Belieferung durch den gewünschten Energielieferanten gewährleistet.
Der Prozess, mit dem der Wechsel zwischen Energieanbietern abgewickelt wird, muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein. Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“.
Wichtig:
Der „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ betrifft nur den technischen Prozess, rechtliche Änderungen, vor allem der vertraglichen Kündigungsfristen, sind damit nicht verbunden. Das heißt die ordentliche Kündigung des bisherigen Liefervertrages bei einem Umzug und/oder einem Lieferantenwechsel ist auch künftig weiterhin nur unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich.
Daher bitten wir Sie als Vermieter und Mieter, Energieverträge für die Wohnung rechtzeitig zum tatsächlichen Aus- und Einzugsdatum ab- oder anzumelden. Rückwirkende Ab- und Anmeldungen der betroffenen Entnahmestelle durch Energielieferanten beim Netzbetreiber sind nach den neuen Regelungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Tipp: Für einen reibungslosten Ablauf ist es sinnvoll, bei der Wohnungsübergabe Zählerstände zu dokumentieren.
Vor dem Umzug:
- Energievertrag für alte Wohnung fristgemäß kündigen oder auf die neue Wohnung ummelden. Bei Umzügen besteht ein Sonderkündigungs- recht.
- Vor Einzug neue Energieverträge abschließen. Vertragsbeginn sollte der Tag des offiziellen Beginns des Mietverhältnisses sein.
Am Auszugstag:
- Alle Zählerstände in der alten Wohnung ablesen - gerne mit Foto.
- Zählernummer und Zählerstand in einem Übergabeprotokoll festhalten.
- Zählerstand dem Energieanbieter für die Endabrechnung übermitteln.
Am Einzugstag:
- Zählerständ in der neuen Wohnung ablesen - gerne mit Foto.
- Zählernummer- und stand im Einzugsprotokoll notieren.
Vor dem Auszug des Mieters:
- Ausziehenden Mieter frühzeitig - sobald der Auszug feststeht - daran erinnern, dass eine rechtzeitige Kündigung der Energieverträge erforderlich ist.
- Zählerstände mit Mieter am letzten Tag ablesen (Foto & schriftlich).
- Zählernummern korrekt zuordnen (bei mehreren Wohnungen).
- Werte ins Übergabeprotokoll aufnehmen, von beiden unterschreiben lassen.
Bei Leerstand (z.B. Renovierung):
- Empfehlenswert: Eigene Anmeldung beim Energieanbieter rechtzeitig durchführen.
- Anmeldung zum Leerstandsbeginn, da rückwirkend nicht mehr möglich.
Vor dem Einzug des neuen Mieters:
- Neuen Mieter mit Vertragsabschluss auf rechtzeitigen Abschluss von Energieverträgen hinweisen.
- Zählerstände mit neuem Mieter am Einzugstag ablesen (Foto & schriftlich).
- Einzugsprotokoll mit Zählernummer, - stand und Datum erstellen.
Allgemein:
- Zählernummern und Wohnungen eindeutig zuordnen.
- Übergabeprotokolle archivieren (Beweissicherung).