Sie haben Post von uns zum Wechsel Ihres Strom-, Gas-, Wasser oder Wärmezählers erhalten.
Mit diesem Schreiben kommt die LokalWerke GmbH ihrer Pflicht nach, Sie über den geplanten Austausch des bei Ihnen installierten Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärmezähler zu informieren.
Alle für den Betrieb der Energienetze notwendigen Arbeiten lassen wir durch Dienstleister oder unsere eigenen Mitarbeiter durchführen. Die Mitarbeiter der beauftragten Firmen führen einen Ausweis mit sich, mit dem sie sich jederzeit als Dienstleister der LokalWerke GmbH ausweisen können. Die Haushalte werden vorher schriftlich über einen Wechsel informiert.
Zur Abrechnung des Verbrauchs sind Netz- bzw. Messstellenbetreiber nach dem Eichgesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Zähler für Strom, Gas, Wasser und Wärme auszutauschen oder nacheichen zu lassen.
Da die Eichgültigkeit des bei Ihnen aktuell eingebauten Zählers abläuft, ist es notwendig, Ihren Zähler auszubauen und gegen einen neu geeichten Zähler zu ersetzen. Nur so können wir die Verwendung exakter Messergebnisse als Abrechnungsgrundlage gewährleisten.
Ggf. ist ein Austausch auch aus anderen technischen oder organisatorischen Gründen notwendig.
Gesetzliche Turnusintervalle
Zähler | Jahre |
---|---|
Elektronische Stromzähler | 8 Jahre |
Gaszähler | 8 Jahre |
Wasserzähler | 6 Jahre |
Wärmezähler | 6 Jahre |
Die durchgeführten Arbeiten sind für Anschlussnehmer/-nutzer kostenlos.
LokalWerke GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Mo. - Do. 07:30 - 17:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:30 Uhr
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