Bisher konnte man sich bei seinem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend anmelden oder abmelden. An- oder Abmeldungen sind mit der Änderung nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich. An- oder Abmeldungen haben weiterhin schriftlich zu erfolgen. Zählerstände können zum Umzugsstichtag nachgereicht werden.
Was bedeutet das für Vermieter?
Informieren Sie Ihre Mieter über diese neue gesetzliche Regelung und über die Notwendigkeit, Umzüge möglichst früh anzukündigen. Sollte der Mieter die An- oder Abmeldung nicht rechtzeitig vornehmen, muss der Anschluss unter Umständen so lange auf den Vermieter registriert werden. Auch Vermieter und Hausverwaltungen können den Umzug eines Mieters bei Bekanntwerden bei uns melden.
Was bedeutet das für Mieter?
Planen Sie die An- oder Abmeldung bei uns vorausschauend bei Ihrem Umzug mit ein und informieren Sie uns möglichst früh darüber. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung kann nach dem 06.06. nicht mehr angenommen werden.
Bei Fragen zu den neuen Vorgaben oder zum Umzugsprozess stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per Mail oder in unseren Kundecentern in Ahaus und Stadtlohn zur Verfügung.