In bestimmten Situationen kann es im Stromversorgungsnetz notwendig sein, die Einspeiseleistung von Anlagen vorübergehend zu reduzieren. Dies dient dazu, die Stabilität und Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten.
Die Reduzierung erfolgt in der Regel auf maximal 60 %, 30 % oder 0 % der installierten Anlagenleistung.
Betroffen sind ausschließlich Anlagen mit einer Summeneinspeiseleistung* von mindestens 100 kWp am Netzanschlusspunkt.
Mögliche Gründe für eine Reduzierung sind:
- Redispatch (Einspeiseüberschuss)
- Wartungsarbeiten im Stromversorgungsnetz
- Steuerungstests
In den meisten Fällen erfolgt eine Reduzierung im Rahmen von Redispatch-Maßnahmen. In diesen Fällen wird die Reduzierung entsprechend entschädigt.
Bei Reduzierungen aufgrund von Wartungsarbeiten im Stromnetz oder im Rahmen von Steuerungstests erfolgt hingegen keine Entschädigung.
Reduzierungen von Einspeiseanlagen erfolgen stets kurzfristig, da sie von der aktuellen Netzsituation abhängen. Eine vorherige Ankündigung an die Anlagenbetreiber ist daher leider nicht möglich.
*Summeneinspeiseleistung = Addition aller Einspeiseanlagen an einem Netzanschlusspunkt