Digitaler Stromzähler mit Display und verschiedenen technischen Angaben

Messstellenbetrieb

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Die LokalWerke GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für Ahaus, Stadtlohn, Vreden und Südlohn.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag
zwischen wettbewerblichen Messstellenbetreibern und Netzbetreiber LokalWerke GmbH

Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 23. August 2017 ihre parallelen Festlegungen zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen (Az.: BK6-17-042 / BK7-17-026). Sie tragen damit den gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG Rechnung.

Die LokalWerke GmbH bietet Ihnen den Abschluss dieses Mustervertrages an. Zur Vertragsannahme genügt es, wenn eine hierzu vertretungsberechtigte Person Ihres Hauses den Vertragsschluss per E-Mail bestätigt.

Messstellenrahmenvertrag
zwischen Lieferanten und Messstellenbetreiber LokalWerke GmbH

Die LokalWerke GmbH bietet Ihnen den Abschluss dieses Mustervertrages an. Zur Vertragsannahme genügt es, wenn eine hierzu vertretungsberechtigte Person Ihres Hauses den Vertragsschluss per E-Mail bestätigt. Zum Abschluss des neuen Messstellenrahmenvertrages bitten wir um Unterzeichnung und Rücksendung der angefügten Annahmeerklärung postalisch oder per E-Mail.

 

Vertrag über die Kommunikation
zwischen Energieserviceanbieter und Messstellenbetreiber (ESA-Vertrag)

Unser Vertrag entspricht dem Muster © Becker Büttner Held. Zur Unterstützung der Abwicklung der ESA-Prozesse auf Basis der aktuellen Rechtslage hat der BDEW eine Muster-Einwilligungserklärung des Anschlussnutzers erarbeitet, die im Rahmen der Prozessabwicklung zwischen Ihnen als ESA und der LokalWerke GmbH als Messstellenbetreiber verwendet werden soll. Sie finden diese hier: https://www.bdew.de/energie/muster-einwilligungserklaerung-fuer-esa-prozess/

FAQ zum Messstellenbetrieb