Die LokalWerke GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für Ahaus, Stadtlohn, Vreden und Südlohn.
Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 23. August 2017 ihre parallelen Festlegungen zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen (Az.: BK6-17-042 / BK7-17-026). Sie tragen damit den gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG Rechnung.
Die LokalWerke GmbH bietet Ihnen den Abschluss dieses Mustervertrages an. Zur Vertragsannahme genügt es, wenn eine hierzu vertretungsberechtigte Person Ihres Hauses den Vertragsschluss per E-Mail bestätigt.
Die LokalWerke GmbH bietet Ihnen den Abschluss dieses Mustervertrages an. Zur Vertragsannahme genügt es, wenn eine hierzu vertretungsberechtigte Person Ihres Hauses den Vertragsschluss per E-Mail bestätigt. Zum Abschluss des neuen Messstellenrahmenvertrages bitten wir um Unterzeichnung und Rücksendung der angefügten Annahmeerklärung postalisch oder per E-Mail.
Unser Vertrag entspricht dem Muster © Becker Büttner Held. Zur Unterstützung der Abwicklung der ESA-Prozesse auf Basis der aktuellen Rechtslage hat der BDEW eine Muster-Einwilligungserklärung des Anschlussnutzers erarbeitet, die im Rahmen der Prozessabwicklung zwischen Ihnen als ESA und der LokalWerke GmbH als Messstellenbetreiber verwendet werden soll. Sie finden diese hier: https://www.bdew.de/energie/muster-einwilligungserklaerung-fuer-esa-prozess/
Intelligente Messsysteme sollen die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglichen.
Ein Energieversorgungssystem, bei dem in erster Linie wetterabhängig erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht wird, muss flexibel reagieren können. Daher benötigt es Informationen über Erzeugungs- und Verbrauchssituationen. Um von der Flexibilität profitieren zu können, müssen zukünftig zudem Marktsignale an Verbraucher und Erzeuger gesendet werden können. Beides zu tun, ist Aufgabe intelligenter Energienetze mit intelligenten Messsystemen als Mess- und Kommunikationseinheiten.
Die Umsetzung dieser Ziele soll mithilfe des Messstellenbetriebsgesetzes erfolgen.
Die Bundesregierung verspricht sich dadurch eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Messstellenbetriebsgesetz und zu häufig gestellten Fragen geben. Darüber hinaus verweisen wir zu weiteren Informationen zum Thema auf die Internetseite der Verbraucherzentrale NRW sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Bundesnetzagentur.
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist dabei ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird. Die LokalWerke GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für Ahaus, Stadtlohn, Vreden und Südlohn.
Bei den modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Stromzähler. Neben der Anzeige Ihres aktuellen Stromverbrauchs werden die relevanten Stromverbrauchswerte bis zu 24 Monate im Zähler gespeichert.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Datenübertragung der Netz- und Verbrauchswerte an den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten im gesetzlich geregelten Umfang. Dies entspricht den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresstromverbrauch. Bei Erzeugungsanlagen ist die Anlagenleistung zu berücksichtigen. Falls Sie einen Stromverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr, Erzeugungsanlagen größer als 7 kW oder steuerbare Anlagen haben, erhalten Sie künftig ein intelligentes Messsystem. Sobald diese Technik am Markt verfügbar ist, wird mit dem Einbau begonnen. Sollten Ihr Verbrauch bzw. Ihre Erzeugungsanlage unterhalb dieser Grenzen liegen, erhalten Sie künftig eine moderne Messeinrichtung. Die Aufrüstung zu einem intelligenten Messsystem ist hier allerdings optional möglich. Der Austausch der Stromzähler erfolgt sukzessive und wird vorher schriftlich angekündigt.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetreiber verpflichtet, sich bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten. Die geltenden Preise finden Sie in den veröffentlichten Preisblättern oben stehend.
In der Regel rechnen wir wie gewohnt die Entgelte über Ihren Stromlieferanten ab, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Ihr Stromlieferant entscheidet, ob er die Preisveränderungen an Sie weiterverrechnet. Sollten Sie und Ihr Stromlieferant nicht wollen, dass er die Entgelte übernimmt, können wir aber auch direkt mit Ihnen abrechnen.
Ja. Die Einbaupflicht wurde über das Messstellenbetriebsgesetz durch den Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann man der Einbaupflicht nicht widersprechen.
Hier erfahren Sie alles über Ihren elektronischen Stromzähler:
Der elektronische Zähler gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Messwert transparent zu betrachten, Einsparpotenziale zu erkennen und damit Kosten zu sparen. Neben dem gewohnten aktuellen Zählerstand werden Ihnen weitere nützliche Informationen zur Verfügung gestellt wie z. B. die aktuell aus dem Netz bezogene Leistung oder der Messwert innerhalb eines selbst gewählten Zeitraums.
LokalWerke GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Mo. 07:30 - 18:00 Uhr
Di. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:30 Uhr
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen