Achtung bei Schreiben der „Deutsche Messwesen GmbH“

Derzeit erhalten Haushalte im Netzgebiet der LokalWerke ein Schreiben des Berliner Unternehmens „Deutsche Messwesen GmbH“. Das Schreiben erweckt den Anschein, dass die Anwohner jetzt aktiv werden müssen, um den Einbau eines Smart Meter zu veranlassen. Die LokalWerke als grundzuständiger Messstellenbetreiber für Ahaus, Stadtlohn, Vreden und Südlohn weisen darauf hin, dass das Schreiben nicht in Zusammenhang mit ihnen steht. Es gibt keine allgemeine Pflicht für Haushalte, auf derartige Werbeschreiben zu reagieren oder private Verträge abzuschließen. Die Pflicht zum Rollout intelligenter Messsysteme betrifft die Messstellenbetreiber selbst und nur bestimmte Privathaushalte. Auch die Verbraucherzentrale warnte bereits vor dem irreführenden Schreiben der DMG.

Was steckt dahinter? Alle Haushalte in Deutschland sollen bis 2032 mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden. Bestimmte Haushaltsgruppen bekommen intelligente Messsysteme, auch Smart Meter genannt. Diese digitalen Zähler können Messdaten versenden und Signale von außen empfangen.

Das private Unternehmen „Deutsche Messwesen GmbH“ aus Berlin verschickt nun Schreiben an Haushalte und vermittelt in diesen Schreiben den Eindruck einer gesetzlichen Einbaupflicht für Smart Meter und eines akuten Handlungsbedarfs. Auch die im Schreiben erwähnte Unterstützung durch den Gesetzgeber ist irreführend beschrieben. Hierbei geht es nicht um eine allgemeine Förderung für den reinen Einbau eines Smart Meters, sondern um die reduzierten Netzentgelte bei Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder Speicher.

Weiterhin weisen die LokalWerke darauf hin, dass auch die beworbene kostenlose Installation kein besonderer Vorteil ist und kein akuter Handlungsbedarf besteht, um Einbaukosten zu sparen. Wenn der gesetzliche Einbau eines neuen Zählers oder intelligenten Messsystems durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgt, entstehen für den eigentlichen Zählerwechsel in der Regel generell keine zusätzlichen Installationskosten. Im Kleingedruckten des Schreibens der DMG findet sich eine Preisangabe von jährlich 99 € bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Auch dies ist kein gesetzlicher Standardpreis. Als freier Marktteilnehmer ist die DMG nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden, die für die offiziellen, grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten. Bei den LokalWerken sind die Kosten gesetzlich festgelegt und abhängig vom Verbrauch. Bei einem Verbrauch von 6.000 kWh – 10.000 kWh belaufen sich die Kosten auf 40 € brutto jährlich.

Die LokalWerke führen den Rollout der Smart Meter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aus. Wenn in einem Haushalt im Netzgebiet der LokalWerke der gesetzliche erforderliche Einbau eines Smart Meters ansteht, werden die Kundinnen und Kunden rechtzeitig informiert und mit konkreten Terminen angeschrieben. Wer einen früheren Einbau wünscht, kann diesen auf der Website der LokalWerke beantragen. Die LokalWerke betonen, dass niemand aufgrund der Werbesendung der DMG nun kurzfristig handeln muss, um den Rollout nicht zu verpassen. Zwar können Haushalte grundsätzlich den Messstellenbetreiber selbst wählen, Angebote sollten allerdings sorgfältig geprüft werden. Insbesondere im Hinblick auf Laufzeit, Kosten, Vertragsbindung, mögliche Zusatzleistung und die Folgen eines Betreiberwechsels.

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