Nach § 22 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV) sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten eine gemeinsame Gasnetzkarte zu veröffentlichen. Die gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland wird von allen Netzbetreibern gemeinsam erstellt. Hier finden Sie den Link zur Gasnetzkarte Deutschland des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW).
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