Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Grundversorger im Netzgebiet Ahaus, Stadtlohn, Vreden und Südlohn ist vom 01.09.2023 bis zum 31.12.2024 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG:

LokalWerke GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus

Bedingungen Grundversorgung

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung

Ergänzende Bedingungen zur StromGVV Ahaus