Für das Jahr 2024 haben Sie die Möglichkeit einen Jahresvorauszahlungsrabatt in Höhe von 2% zu erhalten. Der Nachlass für 2024 wird für Sie in gewohnter Weise bereitgestellt (Versorgungsgebiet Stadtlohn, Vreden und Südlohn zum Jahresbeginn, Versorgungsgebiet Ahaus zur Jahresendabrechnung).
Haben Sie in dem letzten Jahr bereits den Jahresvorauszahlungsrabatt genutzt, wird das in diesem Jahr so beibehalten.