Umzug melden – Checkliste für Mieter und Vermieter

Neue Regeln für die Ab- und Anmeldung bei Umzug

Ein- und Auszüge können durch den Energieanbieter nicht mehr rückwirkend berücksichtigt und abgewickelt werden.
Die An- und Abmeldung beim Energieversorger muss rechtzeitig erfolgen. Nur so ist eine nahtlose Belieferung durch den gewünschten Energielieferanten gewährleistet.

Der Prozess, mit dem der Wechsel zwischen Energieanbietern abgewickelt wird, muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein. Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“.

Wichtig:
Der „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ betrifft nur den technischen Prozess, rechtliche Änderungen, vor allem der vertraglichen Kündigungsfristen, sind damit nicht verbunden. Das heißt die ordentliche Kündigung des bisherigen Liefervertrages bei einem Umzug und/oder einem Lieferantenwechsel ist auch künftig weiterhin nur unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich.

Daher bitten wir Sie als Vermieter und Mieter, Energieverträge für die Wohnung rechtzeitig zum tatsächlichen Aus- und Einzugsdatum ab- oder anzumelden. Rückwirkende Ab- und Anmeldungen der betroffenen Entnahmestelle durch Energielieferanten beim Netzbetreiber sind nach den neuen Regelungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Tipp: Für einen reibungslosten Ablauf ist es sinnvoll, bei der Wohnungsübergabe Zählerstände zu dokumentieren.

Online An- und Abmeldung

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