Beginn der jährlichen Zählerablesung

Ab dem 1. Dezember beginnt die Zählerablesung zur Erstellung der Jahresendabrechnung. Als lokaler Netzbetreiber weisen wir darauf hin, dass ausnahmslos alle Zähler abgelesen und die Stände bis zum 05.01.2026 übermittelt werden müssen – unabhängig davon, ob Sie selbst von den LokalWerken mit Strom oder Erdgas versorgt werden.

Die Ablesung im Netzgebiet der LokalWerke erfolgt im rollierenden System zwischen Selbstablesung und Ablesung durch unsere Mitarbeiter. In diesem Jahr sind unsere Ableser in Ahaus unterwegs. Diese können sich entsprechend ausweisen. Wir bitten Anschlussnehmer, einen ungehinderten Zugang zu den Strom-, Gas- und Wasserzählern zu gewähren.

Im Zuge der Ablesung kommt es leider ab und zu vor, dass Betrüger diesen Zeitraum für sich ausnutzen. Beachten Sie, dass sich unsere Ableser immer ausweisen können.

Im Gebiet Stadtlohn, Vreden und Südlohn werden in diesem Jahr keine Ableser entsandt. Hier erhalten Anschlussnehmer von uns eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung sowie weiteren Hinweisen zur Selbstablesung. Wie gewohnt besteht auch die Möglichkeit, die Zählerstände online einzureichen. 

Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine schöne Weihnachtszeit.

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