Digitaler Stromzähler mit Display und verschiedenen technischen Angaben

Einbau eines intelligenten Messsystems

Einbau eines iMSys auf Kundenwunsch*

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt vor, dass wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber bis Ende 2032 innerhalb des sogenannten „Rollouts“ die Pflichteinbaufälle, also alle

  • Bezugskunden mit einem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch ab 6.000 kWh,
  • Bezugskunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG und
  • Einspeiseanlagen in Überschuss- oder Volleinspeisung mit einer installierten Leistung ab 7 kW,

mit einem intelligenten Messsystem (iMS) ausstatten müssen. Wenn Sie im Zuge des Rollouts ein iMS von uns erhalten, ist dieser Einbau für Sie kostenlos und Sie werden mindestens 3 Monate vor der geplanten Umrüstung per Brief von uns angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert.

Möchten Sie unabhängig vom Rollout ein intelligentes Messsystem haben?

Dann können Sie uns hier einen separaten Auftrag erteilen. Für den vorzeitigen Austausch des Zählers wird eine Umbaupauschale gemäß dem Preisblatt Messstellenbetrieb erhoben. Diese Kosten fallen auch bei einem Abbruch der Zählermontage nach Auftragserteilung an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Stromlieferanten, ob dieser die Einbaukosten übernimmt. Sofern Ihr Stromlieferant die LokalWerke sind, werden die anfallenden Kosten von diesen übernommen.

Die Kosten für den laufenden Messstellenbetrieb sind ebenfalls im Preisblatt Messstellenbetrieb aufgeführt.

*Ausschlusskriterien sind insbesondere:

  • Der Einbau erfolgt nur, wenn die Messstelle für den Einbau eines intelligenten Messsystems geeignet ist. Am vereinbarten Montagetermin werden vor Ort die technische Beschaffenheit des Messplatzes und eine ausreichende Konnektivität (in der Regel öffentlicher Mobilfunk) an der Messstelle geprüft. Die Montage der Kommunikationseinheit (SMGW) erfolgt nur, wenn auch diese Prüfung positiv verläuft. Andernfalls erfolgt die Montage eines Basiszählers (mME), sofern noch nicht vorhanden.

    Versuchen Sie z.B., mit einem Smartphone vor dem Zähler stehend über Mobilfunk (nicht Ihr WLAN: dieses muss vorübergehend deaktiviert sein) im Internet zu surfen, also z.B. aktiv verschiedene Webseiten zu öffnen oder eine Nachricht zu versenden. Nur die Feldstärke-Anzeigebalken reichen nicht. Wenn Ihr Telefon im Mobilfunknetz gut Daten übertragen kann, sollte es auch mit dem Messsystem gelingen. Meist muss die Antenne bei einen metallischen Zählerschrank außerhalb geführt werden. Bei einem Unterputz-Schrank ist das in der Regel nicht möglich.

 

  • Sofern Sie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG betreiben und/oder Einspeiseanlagen, die nach §9 EEG steuerbar sein müssen, ist der Auftrag zum Einbau eines intelligenten Messsystems (iMS) durch die LW automatisch verbunden mit einer Bestellung der Steuerbarkeit. Die Steuerbarkeit wird zunächst mittels Rundsteuerung durchgeführt und später ggf. umgerüstet. Die Kundenanlage muss für eine Steuerung per Steuerbox über das iMS vorbereitet sein.
  • Der Zählerplatz muss die neue Messeinrichtung aufnehmen können. Ist dies nicht der Fall, wird der Austausch des Zählers abgebrochen. Dann kann der bestehende Zähler verbleiben oder die elektrische Anlage muss durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (Elektroinstallateur) auf Kosten des Kunden modernisiert werden.
  • Anbindungsverpflichtung: Gemäß § 40 MsbG haben gMSB für eine Anbindung aller hinter demselben Netzverknüpfungspunkt befindlichen EEG- bzw. KWKG-Anlagen zu sorgen, sobald mindestens ein Zählpunkt eines Anschlussnutzers mit einem SMGW ausgestattet wird.

Folgende Konstellationen sind bis auf Widerruf ausgenommen:

  • Die Messstelle ist mit Tarifumschaltung (HT/NT) ausgestattet.
  • Sämtliche sogenannten Mieterstrommodelle bzw. Selbstversorgergemeinschaftsmodelle.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Zählerplatz zur Aufnahme des intelligenten Messsystems geeignet ist, kontaktieren Sie einen eingetragenen Elektroinstallateur oder schicken Sie uns ein Foto vom gesamten Zählerschrank. Auch bei Fragen zu Ihren Messkonzept wenden Sie Ihren Elektroinstallateur oder an uns. In beiden Fällen am einfachsten per E-Mail an: zaehlerlager@lokalwerke.de.