Aufgrund einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und einschlägiger Festlegungen durch die Bundesnetzagentur ergeben sich ab 01.01.2024 Änderungen bei der Fertigmeldung von Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) gemäß §14a EnWG.
Betroffen sind nur Anlagen mit einem Leistungsbezug größer 4,2 kW und mit einem mittelbaren oder unmittelbaren Anschluss in der Niederspannung in den Netzebenen 6 (Umspannung MS/NS) oder Netzebene 7 (NS).
Durch die gesetzlichen und regulatorischen Änderungen ist der Anlagenbetreiber ab 01.01.2024 verpflichtet, dem Netzbetreiber die technische Inbetriebnahme einer §14a-Anlage zu melden.
§14a-Anlagen sind per Definition steuerbare Anlagen, bei denen der Netzbetreiber im Bedarfsfall die Bezugsleistung reduzieren („dimmen“) kann. Der Betreiber der §14a-Anlage erhält für das Zulassen des Eingriffs des Netzbetreibers in seinen Leistungsbezug ein verringertes Netzentgelt.
Die Verringerung des Netzentgelts ist ab 01.01.2024 nach zwei verschiedenen Varianten möglich. Für die Berücksichtigung der Netzentgeltreduzierung wenden Sie sich bitte an Ihren Stromlieferanten. Die entsprechenden LokalWerke Tarife finden Sie hier.
LokalWerke GmbH
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