Aufgrund einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und einschlägiger Festlegungen durch die Bundesnetzagentur ergeben sich ab 01.01.2024 Änderungen bei der Fertigmeldung von Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) gemäß §14a EnWG.
Betroffen sind nur Anlagen mit einem Leistungsbezug größer 4,2 kW und mit einem mittelbaren oder unmittelbaren Anschluss in der Niederspannung in den Netzebenen 6 (Umspannung MS/NS) oder Netzebene 7 (NS).
Durch die gesetzlichen und regulatorischen Änderungen ist der Anlagenbetreiber ab 01.01.2024 verpflichtet, dem Netzbetreiber die technische Inbetriebnahme einer §14a-Anlage zu melden.
§14a-Anlagen sind per Definition steuerbare Anlagen, bei denen der Netzbetreiber im Bedarfsfall die Bezugsleistung reduzieren („dimmen“) kann. Der Betreiber der §14a-Anlage erhält für das Zulassen des Eingriffs des Netzbetreibers in seinen Leistungsbezug ein verringertes Netzentgelt.
Die Verringerung des Netzentgelts ist ab 01.01.2024 nach zwei verschiedenen Varianten möglich. Für die Berücksichtigung der Netzentgeltreduzierung wenden Sie sich bitte an Ihren Stromlieferanten. Die entsprechenden LokalWerke Tarife finden Sie hier.
Pauschale Netzentgeltreduzierung (Keine getrennte Messung der §14a-Anlage erforderlich. Das bedeutet, dass kein separater Zähler für die Anlage benötigt wird.) Bei der Wahl des Modul 1 ohne getrennte Messung wird daher Ihr gesamter Stromverbrauch mit dem von Ihnen abgeschlossenen Tarif abgerechnet und die pauschale Netzentgeltreduzierung entsprechend abgezogen.
Prozentuale Reduzierung Arbeitspreis (eigenständige Messung des Verbrauchs der §14a-Anlage – z.B. der Wärmepumpe oder des Ladepunkts – erforderlich. Das bedeutet, dass ein separater Zähler für die Anlage benötigt wird. Bitte wenden Sie sich für die Installation des Zählers an Ihren Elektroinstallateur.)
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Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 1. Dezember beginnt die Zählerablesung zur Erstellung der Jahresendabrechnung.
In diesem Jahr sind unsere Ableser in Ahaus unterwegs. Diese können sich entsprechend ausweisen. Wir bitten Anschlussnehmer, einen ungehinderten Zugang zu den Strom-, Gas- und Wasserzählern zu gewähren.
Im Gebiet Stadtlohn, Vreden und Südlohn werden in diesem Jahr keine Ableser entsandt. Hier erhalten Anschlussnehmer von uns eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung sowie weiteren Hinweisen zur Selbstablesung.
Wie gewohnt besteht auch die Möglichkeit, die Zählerstände online einzureichen.
Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine schöne Weihnachtszeit.
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