Möchten Sie Ihren Strom selbst erzeugen und auch genau zu dem Zeitpunkt verbrauchen, an dem Sie ihn benötigen?
Die Lösung ist ganz einfach: Ein Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage bietet Ihnen die Möglichkeit, aus dem eigenen Haus ein umweltfreundliches Kraftwerk zu machen. Durch die Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach wandeln Sie ganz einfach die Sonnenenergie in Strom um. So können Sie den selbst produzierten Strom für Ihr Haus nutzen, speichern oder in unser Netz einspeisen. Jedoch nutzen die meisten Haushalte den Großteil des Stroms morgens und abends, also genau dann, wenn die Sonne nicht scheint. Wenn Sie möglichst viel des selbst erzeugten Stroms nutzen wollen, dann kann ein Stromspeicher dabei helfen.
Die Nutzung dieser regenerativen Energie wird durch unsere Bundesregierung mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) unterstützt. Zentrales Merkmal dieses Gesetzes sind feste Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Stromnetz eingespeist wird. Nach dem EEG erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung, die über einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt ist. Diese Einspeisevergütung wird über eine Umlage im Strompreis von allen Verbrauchern finanziert.
Füllen Sie
in Abstimmung mit Ihrem Elektroinstallateur aus.
Informationen zu steckfertigen PV-Anlagen (bis 800 VA) finden Sie hier.
Bevor Sie Ihre Anlage installieren, muss eine Netzüberprüfung in unserem Hause durchgeführt werden. Falls eine technische Änderung am Stromnetz nötig ist, um die Energiemengen aufzunehmen, bitten wir Sie, uns Ihre Auftragsbestätigung von Ihrem Elektroinstallateur zuzusenden. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen bezüglich der weiteren Terminplanung in Verbindung.
Ihr Elektroinstallateur vereinbart mit uns einen Termin zur Abnahme der Photovoltaikanlage.
Nach der Inbetriebnahme bekommen Sie die Vertragsunterlangen zugesandt. Aufgrund des derzeit sehr hohen Aufkommens kann das einige Zeit in Anspruch nehmen.
Auf Grundlage des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) wird der Abschlagsbetrag für das restliche Jahr durch uns ermittelt. Sie erhalten von uns eine entsprechende Abschlagsmitteilung.
Zum Jahresende erhalten Sie von uns eine Ablesekarte, mit der wir Sie bitten, uns den Zählerstand zum 31.12. mitzuteilen. In der zweiten Hälfte des Folgemonats Januar erhalten Sie dann Ihre Jahresabrechnung. Daraus ergibt sich ein Guthaben bzw. ein Zahlbetrag für Sie. (Zahlbeträge werden mit den neu berechneten Abschlägen verrechnet.) Der erste neu berechnete Abschlag wird im Februar eines jeden Jahres zusammen mit einem eventuellen Guthaben ausgezahlt. Ein Jahr ist somit in 11 Abschläge aufgeteilt.
Je nach Anlagengröße bzw. vorhandener kundeneigener Trafostation kann es sein, dass wir die Einspeisung monatlich direkt über einen fernauslesbaren Zähler abrechnen. Dann entfallen die Punkte 5 und 6.
Hier sind Sie richtig, wenn Sie schnell & bequem online eine Änderung an Ihrer Einspeisung vornehmen möchten:
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen.
Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage kann es leider zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis und etwas Geduld. Sollten Sie unsicher sein, welche Unterlagen einzureichen sind oder ob bereits alle Unterlagen vollständig bei uns vorliegen, wenden Sie sich gerne an unsere Hausanschlussabteilung.
Bitte nehmen Sie unabhängig hiervon bereits die Registrierung Ihrer Anlage und ggf. des Speichers im Marktstammdatenregister vor. Die Registrierung seiner Anlage ist von jedem Anlagenbetreiber innerhalb von 4 Wochen nach der Inbetriebnahme durchzuführen. Andernfalls ist der Netzbetreiber dazu verpflichtet, die Vergütung bis zur Registrierung zurückzuhalten.
Bitte füllen Sie alle fehlenden Daten sorgfältig aus und überprüfen Sie die vorausgefüllten Informationen auf ihre Richtigkeit. Anschließend senden Sie uns bitte eine unterschriebene Version des Datenblattes entweder per E-Mail an energieerzeugung@lokalwerke.de, per Post oder persönlich in unserer Geschäftsstelle (beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten) zu. Die zweite Ausfertigung des Datenblattes ist für Ihre Unterlagen bestimmt; eine Rücksendung dieser Kopie an uns ist daher nicht erforderlich.
Sollten Sie Fragen beim Ausfüllen des Datenblattes haben, finden Sie auf dieser Seite hilfreiche Hinweise. Alternativ können Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an einen unserer Kundenberater wenden.
Ja, das Nachrüsten eines Speichers ist möglich. Denken Sie daran, den Speicher über unser Antragsformular anzumelden und die erforderlichen Inbetriebnahme-Unterlagen bei uns einzureichen, um die Installation korrekt zu melden.
Bei mehreren Anlagen auf einem Grundstück greift die sogenannte Zusammenfassungsregel gemäß § 24 des EEG. Diese besagt, dass mehrere Photovoltaikanlagen, die sich auf demselben Grundstücken befinden und innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in Betrieb genommen werden, als eine gemeinsame Anlage betrachtet werden. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung haben. Achten Sie daher bei der Planung darauf, diese Regelung zu berücksichtigen.
Ja, selbstverständlich können Sie Ihre Rechnungen bequem online in unserem Einspeise-Kundenportal abrufen. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung im Portal bereitgestellt. Darüber hinaus bietet das Portal die Möglichkeit, Ihren Zählerstand direkt einzugeben sowie wichtige Daten wie Ihre Bankverbindung unkompliziert online zu ändern.
Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Rechnungsversand Ihrer Anlage vollständig digital abzuwickeln. Um dies einzurichten, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer Kundennummer und teilen Sie uns mit, ob Sie die Rechnungen zukünftig über unser Portal oder per E-Mail erhalten möchten.
Sie können jederzeit auf einen Abschlag verzichten. Bitte senden Sie uns eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an energieerzeugung@lokalwerke.de. Sie erhalten dann die Auszahlung der Einspeisevergütung mit der Jahresendabrechnung.
Die Abschläge werden nicht automatisch jährlich angepasst. Sollte der Abschlagsbetrag jedoch geändert werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung gerne per E-Mail an energieerzeugung@lokalwerke.de. Eine Änderung Ihres Abschlagsbetrages ist über das Kundenportal aktuell für Einspeiseanlagen nicht möglich.
Sie erhalten Ihre Einspeisevergütung automatisch, nachdem Ihre Anlage ordnungsgemäß bei uns gemeldet wurde und wir Ihr unterschriebenes Datenblatt zurückerhalten haben. Je nach gewählter Option erhalten Sie Ihre erste Vergütung entweder am darauffolgenden Monatsletzten oder mit der nächsten Jahresabrechnung.
Informationen zur Einspeisevergütung für Solaranlagen finden Sie hier.
Sie erhalten Ihre Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage, zuzüglich des restlichen Jahres, in dem die Anlage in Betrieb genommen wurde.
Die Förderung von Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) endet nach 20 Jahren automatisch. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt gibt es jedoch eine Anschlussförderung bis zum 31.12.2032. Der eingespeiste Strom wird zum Jahresmarktwert (Börsenpreis für Strom) vergütet, abzüglich eines jährlich festgelegten Vermarktungsentgelts (für 2023: 0,00 ct/kWh). Die Vergütung ist gemäß § 23b EEG 2023 auf maximal 10 ct/kWh begrenzt.
Für den Weiterbetrieb ist kein weiteres Vorgehen erforderlich. Die Einspeisevergütung wird nach Ablauf der 20 Jahre automatisch angepasst. Die monatlichen Abschlagszahlungen entfallen, und die Vergütung erfolgt nur noch über die Jahresabrechnung.
Zusätzlich kann es sinnvoll sein, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Dafür ist ein Umbau der Anlage auf Eigenverbrauch notwendig, der von einem konzessionierten Elektroinstallateur durchgeführt werden muss.
Bitte melden Sie uns den Betreiberwechsel mit dem entsprechenden Formular, das Sie entweder per Post oder per E-Mail an energieerzeugung@lokalwerke.de einreichen können. Um Wartezeiten zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass alle erforderlichen Daten vollständig ausgefüllt sind. Besonders wichtig sind der korrekte Übergabezählerstand sowie die Unterschriften des bisherigen und des neuen Besitzers.
Bitte füllen Sie unser entsprechendes Formular aus und fügen Sie einen Nachweis der Erbschaft bei. Sie können die Unterlagen entweder per Post oder per E-Mail an energieerzeugung@lokalwerke.de senden.
Der Vergütungssatz bleibt derselbe wie für den vorherigen Betreiber. Sie erhalten die Einspeisevergütung für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglich festgelegten 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage.
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich bei Photovoltaikanlagen darauf, dass Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung abführen müssen. Dies gilt, wenn der jährliche Umsatz aus der Einspeisung eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (aktuell 22.000 Euro). Dadurch sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit und müssen keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen ausweisen.
Um in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln, müssen Sie dies beim zuständigen Finanzamt anmelden. Anschließend teilen Sie uns den Wechsel schriftlich oder per E-Mail an energieerzeugung@lokalwerke.de mit, damit wir die Änderungen entsprechend berücksichtigen können.
Beim Mieterstrom können Betreiber von Solaranlagen auf Wohngebäuden den von den Mietern verbrauchten Strom direkt vor Ort anbieten und dafür einen Mieterstromzuschlag erhalten. Der Strom, der von den Mietern nicht verbraucht wird, kann in das öffentliche Netz eingespeist und entsprechend vergütet werden.
Förderfähig sind Solaranlagen bis 100 kWp, die an oder auf Wohngebäuden installiert sind und ab dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Mindestens 40 % der Gebäudefläche müssen dem Wohnen dienen, wobei der Anlagenbetreiber dies nachweisen muss.
Förderfähig ist nur die an Dritte (Letztverbraucher) gelieferte Strommenge, nicht jedoch die Eigenversorgung des Anlagenbetreibers. Letztverbraucher können Eigentümer oder Mieter sein, dürfen aber nicht identisch mit dem Anlagenbetreiber sein. Der Letztverbrauch muss zudem in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zur Erzeugungsanlage stattfinden.
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales Register, in dem sich alle Marktakteure des Energiemarktes, wie Betreiber von Strom- und Gasanlagen, eintragen müssen. Es dient der Erfassung und Verwaltung aller relevanten Daten von Energieanlagen im Strom- und Gasbereich und bildet eine wichtige Grundlage für den Energiemarkt in Deutschland.
Die Förderung Ihrer Stromerzeugungsanlage wird nur dann vollständig ausgezahlt, wenn alle gesetzlichen Melde- und Registrierungspflichten fristgerecht erfüllt wurden. Bei einer verspäteten Registrierung behält der Netzbetreiber die Zahlungen ein, und es besteht die Möglichkeit, dass der Förderanspruch teilweise oder ganz verfällt. Eine Nachzahlung erfolgt in diesem Fall nicht. Zudem gilt eine nicht fristgerechte Registrierung als Ordnungswidrigkeit.
Im Marktstammdatenregister müssen alle Stromerzeugungsanlagen registriert werden, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder angeschlossen werden sollen. Für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, galt eine Registrierungsfrist bis zum 30. September 2021. Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb von 4 Wochen nach der Inbetriebnahme registriert werden.
Der „EEG-Anlagenschlüssel“ befindet sich in Ihrer bereits geprüften Registrierung im Marktstammdatenregister oder alternativ auf Ihrer Jahresabrechnung. Falls Sie noch keine Abrechnung erhalten haben, können Sie den Anlagenschlüssel gerne direkt bei uns anfragen.
Eine Änderung der Bankverbindung muss schriftlich erfolgen. Sie können dies bequem über unser Kundenportal oder per E-Mail an energieerzeugung@lokalwerke.de erledigen.
Sie können Ihre persönlichen Daten jederzeit über unser Kundenportal ändern. Alternativ können Sie die Änderungen schriftlich oder per E-Mail an energieerzeugung@lokalwerke.de vornehmen.
Hier finden alle relevanten Formulare für Einspeiser.
Ihre Zählerstände müssen in der Regel einmal jährlich zum Ende des Abrechnungszeitraums abgegeben werden. Sie werden rechtzeitig von uns benachrichtigt, wenn es Zeit für die Abgabe ist.
LokalWerke GmbH
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