Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Grundversorger im Netzgebiet Ahaus, Stadtlohn, Vreden und Südlohn ist gemäß § 36 Abs. 2 EnWG:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV
Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung
LokalWerke GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Öffnungszeiten:
Kundencenter
Mo. 07:30 - 18:00 Uhr
Di. - Mi. 07:30 - 16:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:30 Uhr
Einspeisemanagement & Hausanschlüsse
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. - Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 13:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 1. Dezember beginnt die Zählerablesung zur Erstellung der Jahresendabrechnung.
In diesem Jahr sind unsere Ableser in Ahaus unterwegs. Diese können sich entsprechend ausweisen. Wir bitten Anschlussnehmer, einen ungehinderten Zugang zu den Strom-, Gas- und Wasserzählern zu gewähren.
Im Gebiet Stadtlohn, Vreden und Südlohn werden in diesem Jahr keine Ableser entsandt. Hier erhalten Anschlussnehmer von uns eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung sowie weiteren Hinweisen zur Selbstablesung.
Wie gewohnt besteht auch die Möglichkeit, die Zählerstände online einzureichen.
Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine schöne Weihnachtszeit.
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