Auf Anfrage bieten wir Ihnen gerne einen separaten Netznutzungsvertrag auf Grundlage des Mustervertrags der Bundesnetzagentur an.
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV.
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV.
§ 19 Abs. 2 und 3 StromNEV eröffnet Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf individuelle Netzentgeltvereinbarungen.
§ 19 Abs. 2 und 3 StromNEV eröffnet Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf individuelle Netzentgeltvereinbarungen.
§ 19 Abs. 2 und 3 StromNEV eröffnet Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf individuelle Netzentgeltvereinbarungen.
LokalWerke GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Öffnungszeiten:
Kundencenter
Mo. 07:30 - 18:00 Uhr
Di. - Mi. 07:30 - 16:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:30 Uhr
Einspeisemanagement & Hausanschlüsse
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. - Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 13:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 1. Dezember beginnt die Zählerablesung zur Erstellung der Jahresendabrechnung.
In diesem Jahr sind unsere Ableser in Ahaus unterwegs. Diese können sich entsprechend ausweisen. Wir bitten Anschlussnehmer, einen ungehinderten Zugang zu den Strom-, Gas- und Wasserzählern zu gewähren.
Im Gebiet Stadtlohn, Vreden und Südlohn werden in diesem Jahr keine Ableser entsandt. Hier erhalten Anschlussnehmer von uns eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung sowie weiteren Hinweisen zur Selbstablesung.
Wie gewohnt besteht auch die Möglichkeit, die Zählerstände online einzureichen.
Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine schöne Weihnachtszeit.
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