Die Energiewende ist auch bei uns im Westmünsterland schon längst angekommen: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger möchten eigenen Strom erzeugen, speichern oder ins Netz einspeisen. Großspeicher spielen dabei eine zentrale Rolle. Unternehmen, Projektentwickler und Energieerzeuger planen leistungsstarke Speicherlösungen, um überschüssige Energie zwischenzuspeichern und Netze zu entlasten. Das zeigt sich auch ganz deutlich in den aktuellen Netzanschlussanfragen: Während Großspeicher in den Vorjahren kaum eine Rolle spielten, haben sie sich inzwischen zu einem der dynamischsten Segmente in unserem Netzgebiet entwickelt.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt: Der Bedarf wächst rasant – insbesondere im Bereich großer Batteriespeicher.
In den vergangenen Jahren ist das Interesse an Stromerzeugungsanlagen in unserer Region sprunghaft gestiegen – sowohl bei privaten Photovoltaikanlagen als auch bei gewerblichen Großprojekten wie BHKWs und Batteriespeichern. Der Speicherbedarf wächst rasant – von null auf fast 100 MW.
Besonders auffällig ist der massive Anstieg bei Batteriespeichern mit einer Leistung von über 1 Megawatt. Während 2023 im gesamten LokalWerke Netzgebiet noch keine einzige Anfrage für Großspeicher vorlag, sind es 2025 bereits über 30 Projekte mit zusammen fast 100 Megawatt.
Bei Photovoltaikanlagen bleibt die Nachfrage seit Jahren hoch. Zwar ist die Zahl der Anfragen gegenüber dem Rekordjahr 2023 leicht rückläufig, doch bleibt das Interesse auch 2025 stark.
Alleine im Jahr 2024 wurde eine Leistung von 15 Megawatt im gesamten Netzgebiet zugebaut.
Noch dynamischer ist die Entwicklung bei den BHKW-Anlagen: Im Jahr 2023 wurden noch keine BHKW-Netzanschlüsse angefragt – 2025 jedoch summieren sich die beantragten Leistungen auf über 85 Megawatt.
Damit hat sich der Bedarf in nur zwei Jahren auf einen signifikanten Beitrag zur Energieversorgung entwickelt.
Derzeit ist noch kein Großspeicher ans Netz der LokalWerke angeschlossen. Allerdings bestehen bereits zwei verbindliche Anschlusszusagen für Großspeicher, die zeitnah in Betrieb genommen werden können.
Das zeigt: Wir sind dabei – sowohl technisch als auch organisatorisch – den Netzanschluss größerer Speicherprojekte vorzubereiten.
Wir prüfen jede Anschlussanfrage für Großspeicher sorgfältig im Rahmen einer netztechnischen Bewertung.
Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage von Eigenerzeugungsanlagen und Speichern stößt unser Netz jedoch an Kapazitätsgrenzen. Ein Netzanschluss neuer Großspeicher ist daher aktuell nur eingeschränkt möglich. Hier sind teils umfangreiche Um- und Ausbaumaßnahmen erforderlich, die auch das vorgelagerte Übertragungsnetz betreffen. Die Dauer dieser Maßnahmen lässt sich derzeit nicht verlässlich abschätzen, da wir dabei von externen Akteuren abhängig sind.
Ein wichtiger Faktor bei der Bewertung ist die geplante Betriebsweise des Speichers:
Netzbelastende Speicher beanspruchen dauerhaft ihre volle Anschlussleistung – sei es zur Einspeisung ins Netz oder zum Strombezug. Ist im betroffenen Netzabschnitt nicht genug Kapazität vorhanden, ist ein Netzumbau unumgänglich.
Netzneutrale Speicher hingegen passen ihren Betrieb flexibel an die aktuelle Netzsituation an. Ihre maximale Einspeise- oder Bezugsleistung wird dabei statisch oder dynamisch begrenzt – gemäß einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung nach § 17 Abs. 2b EnWG. Aktuell können wir solche flexiblen Vereinbarungen noch nicht anbieten, da die dafür notwendigen Rahmenbedingungen und Prozesse noch in der Umsetzung sind.
Netzdienliche Speicher werden gezielt so betrieben, dass sie das Stromnetz unterstützen und entlasten. Sie können vom Netzbetreiber temporär gesteuert oder in ihrer Leistung angepasst werden, um Netzengpässe zu vermeiden und die Netzstabilität zu verbessern.
Die starke Zunahme an Projekten – insbesondere bei leistungsstarken Anlagen wie Großspeichern – zeigt: Die Energiewende wird im Westmünsterland aktiv gestaltet. Die LokalWerke reagieren darauf mit einem konsequenten Netzausbau, um alle künftigen Erzeugungsanlagen sicher und zuverlässig integrieren zu können. Um auch künftig alle geplanten Anlagen sicher und effizient ans Netz anschließen zu können, investieren wir kontinuierlich in die Leistungsfähigkeit unserer Stromnetze.
Gemeinsam machen wir unser Netz fit für die Zukunft!
Großspeicher können einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten, teure Netzeingriffe verringern und zur Systemsicherheit beitragen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch, sondern nur dann, wenn sie so platziert und betrieben werden, dass sie dem Netz tatsächlich nutzen. In diesem Zusammenhang unterscheiden wir drei grundsätzliche Betriebsweisen hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Stromnetz: netzbelastend, netzneutral und netzdienlich.
Netzbelastende Speicher dürfen grundsätzlich dauerhaft und uneingeschränkt ihre vertraglich vereinbarte Anschlussleistung aus dem Netz beziehen und/oder in das Netz einspeisen. Wird ein solcher Speicher neu angeschlossen, kann es erforderlich sein, das bestehende Netz zu verstärken oder auszubauen, sofern die vorhandenen Netzkapazitäten nicht ausreichen.
Netzneutrale Speicher unterliegen einer statischen oder dynamischen Begrenzung ihrer maximalen Einspeise- oder Bezugsleistung. Grundlage hierfür ist eine flexible Netzanschlussvereinbarung gemäß § 17 Abs. 2b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), bei der Betriebsbereiche vorgegeben werden.
Netzdienliche Speicher werden ausschließlich im Rahmen von Ausschreibungen gemäß § 11a EnWG eingesetzt. Ihre Leistung wird durch vertragliche Regelungen zeitweise vom Netzbetreiber angefordert oder begrenzt, um Netzengpässe zu vermeiden und den Netzausbaubedarf zu reduzieren.
Derzeit führen die LokalWerke keine entsprechenden Ausschreibungen durch.
Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von den Gegebenheiten am jeweiligen Netzanschlusspunkt ab – insbesondere von der verfügbaren Netzkapazität, den technischen Anforderungen sowie dem Umfang und der Komplexität des Projekts.
Grundsätzlich werden Anschlussbegehren für Batteriespeicher im Rahmen der gesetzlichen Netzanschlusspflicht geprüft. Eine gezielte Priorisierung – etwa zugunsten netzdienlicher Speicher oder von Speichern allgemein – ist derzeit nicht vorgesehen.
In vielen Fällen konkurrieren Speicherprojekte zudem mit anderen Einspeiseanfragen, zum Beispiel von Wind- oder Solarparks, um die verfügbaren Netzkapazitäten.
Die Prüfung von Anschlussanfragen für Batteriespeicher erfolgt grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Netzanschlusspflicht. Dabei werden neben den vorhandenen Netzkapazitäten und technischen Anforderungen auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Wir optimieren kontinuierlich unser Netz. Alles rund um den Stromnetzausbau finden Sie hier.
Netzengpässe entstehen, wenn die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend Kapazität bietet, um alle angeschlossenen Erzeuger (wie Photovoltaik oder Windkraft) und Verbraucher (beispielsweise Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge) gleichzeitig zu versorgen.
Batteriespeicher, die hauptsächlich nach Marktpreissignalen betrieben werden, können solche Engpässe verstärken. So können Rückspeisungen in Zeiten hoher erneuerbarer Einspeisung zu kostspieligen Netzsteuerungsmaßnahmen führen, da die Börsenpreise nicht immer die lokalen Netzbedingungen korrekt widerspiegeln.
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